Steuerliche Aspekte von Immobilienfonds und REITs für private Investoren

Steuerliche Aspekte von Immobilienfonds und REITs für private Investoren

1. Grundlagen zu Immobilienfonds und REITs in Deutschland

Was sind Immobilienfonds?

Immobilienfonds sind Investmentfonds, die das Geld der Anleger bündeln, um es in verschiedene Immobilienprojekte wie Wohnhäuser, Bürogebäude oder Einkaufszentren zu investieren. In Deutschland unterscheidet man zwischen offenen und geschlossenen Immobilienfonds:

Art des Fonds Eigenschaften Zielgruppe
Offene Immobilienfonds Flexibler Ein- und Ausstieg, breite Streuung, vorwiegend in Gewerbeimmobilien investiert Private und institutionelle Anleger
Geschlossene Immobilienfonds Langfristige Bindung, Beteiligung meist an einzelnen Projekten, höhere Risiken und Chancen Anleger mit mittlerem bis hohem Risikoprofil

Was sind REITs?

REITs (Real Estate Investment Trusts) sind börsennotierte Gesellschaften, die ihr Kapital hauptsächlich in Immobilien investieren und dabei bestimmte steuerliche Vorteile genießen. In Deutschland wurden REITs im Jahr 2007 eingeführt und unterliegen dem „Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen“ (REIT-Gesetz).

Wichtige Merkmale von REITs:

  • Börsennotiert: Anteile können einfach an der Börse gehandelt werden.
  • Mindeststreubesitz: Mindestens 15% der Aktien müssen im freien Handel sein.
  • Ausschüttungspflicht: Mindestens 90% des Gewinns müssen jährlich ausgeschüttet werden.
  • Steuerliche Transparenz: REITs selbst sind von der Körperschaftsteuer befreit; Besteuerung erfolgt hauptsächlich auf Ebene der Anleger.

Rechtlicher Rahmen in Deutschland

Sowohl Immobilienfonds als auch REITs unterliegen in Deutschland strengen gesetzlichen Vorgaben. Offene Immobilienfonds sind durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) reguliert. Geschlossene Fonds werden ebenfalls vom KAGB sowie weiteren Spezialgesetzen überwacht. Für deutsche REITs gilt das REIT-Gesetz, das unter anderem Anforderungen an das Geschäftsmodell, die Ausschüttungen und die steuerliche Behandlung regelt.

Vergleich: Immobilienfonds vs. REITs im deutschen Markt
Kriterium Immobilienfonds REITs
Zugang für Privatanleger Möglich ab geringen Beträgen (offen), höher bei geschlossenen Fonds Börsenhandel ab Einzelaktie möglich, sehr flexibel
Liquidität Eingeschränkt bei geschlossenen Fonds, besser bei offenen Fonds Sehr hoch durch Börsenhandel
Ausschüttungen/Gewinnverwendung Anleger erhalten Erträge je nach Fondstyp regelmäßig oder am Ende der Laufzeit Pflicht zur jährlichen Ausschüttung von 90% der Gewinne an Aktionäre
Steuerliche Behandlung (Überblick) Einkünfte aus Kapitalvermögen bzw. aus Vermietung/Verpachtung, abhängig vom Fondstyp und Anlegertypus Körperschaftsteuerbefreiung für REIT selbst; Versteuerung erfolgt beim Anleger auf Dividendenbasis
Regulierung & Aufsicht KAGB/BaFin-Regulierung, zusätzliche Regeln bei geschlossenen Fonds Spezialgesetz (REIT-Gesetz), Börsenaufsicht, hohe Transparenzpflichten

Diese Grundlagen helfen privaten Investoren dabei, die Unterschiede zwischen klassischen Immobilienfonds und REITs im deutschen Kontext zu verstehen und bilden die Basis für die Betrachtung steuerlicher Aspekte in den folgenden Abschnitten.

2. Besteuerung von Ausschüttungen und Erträgen

Überblick über die steuerliche Behandlung

Für private Investoren ist es besonders wichtig, die steuerliche Behandlung von Erträgen aus Immobilienfonds und REITs zu kennen. Dabei werden insbesondere Dividenden, Zinsen und Gewinne aus dem Verkauf der Anteile unterschiedlich behandelt. Die deutsche Steuergesetzgebung sieht hier klare Regelungen vor, die wir im Folgenden übersichtlich darstellen.

Besteuerung von Dividenden

Erträge in Form von Dividenden, die aus Immobilienfonds oder REITs an Privatanleger ausgeschüttet werden, unterliegen grundsätzlich der sogenannten Abgeltungsteuer. Diese beträgt pauschal 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Für Anleger gibt es jedoch einen Sparerpauschbetrag (1.000 Euro für Ledige bzw. 2.000 Euro für Verheiratete), bis zu dessen Höhe keine Steuer auf Kapitalerträge anfällt.

Ertragsart Steuersatz Freibetrag
Dividenden 25 % + Soli + ggf. Kirchensteuer 1.000 € / 2.000 € (Sparerpauschbetrag)

Beispiel:

Ein Anleger erhält 1.500 Euro Dividende aus einem Immobilienfonds. Die ersten 1.000 Euro sind steuerfrei (bei Einzelpersonen), auf die verbleibenden 500 Euro wird die Abgeltungsteuer erhoben.

Zinsen aus Immobilienfonds und REITs

Zinserträge werden wie Dividenden behandelt und fallen ebenfalls unter die Abgeltungsteuerregelung. Auch hier gilt der Sparerpauschbetrag.

Tabelle: Steuerliche Behandlung von Zinserträgen

Zinsertrag Steuerlicher Status
Zinsen aus Immobilienfonds/REITs Abgeltungsteuer (25 % + Soli + ggf. Kirchensteuer)

Veräußerungsgewinne: Verkauf von Anteilen

Gewinne, die beim Verkauf von Anteilen an Immobilienfonds oder REITs erzielt werden, sind ebenfalls abgeltungsteuerpflichtig, sofern die Anteile nach dem 01.01.2009 erworben wurden (nach Einführung der Abgeltungsteuer). Eine Ausnahme besteht für Altanteile, die vor diesem Datum gekauft wurden – hier kann unter bestimmten Voraussetzungen Steuerfreiheit gelten.

Anteilserwerb Veräußerungsgewinn steuerpflichtig?
Vor dem 01.01.2009 Möglicherweise steuerfrei bei Haltefrist > 1 Jahr
Nach dem 01.01.2009 Abgeltungsteuerpflichtig (25 % + Soli + ggf. Kirchensteuer)
Praxistipp:

Achten Sie darauf, wann Sie Ihre Anteile erworben haben, um eventuell steuerfreie Veräußerungsgewinne zu realisieren.

Sonderfälle und ausländische Immobilienfonds/REITs

Sind im Fondsvermögen ausländische Objekte enthalten oder handelt es sich um einen ausländischen REIT, können zusätzliche steuerliche Regelungen greifen – zum Beispiel Quellensteuern im Ausland oder besondere Meldepflichten in Deutschland.

Kurzüberblick: Wichtige steuerliche Unterschiede nach Herkunft des Fonds

Fondsherkunft Mögliche Steuerbesonderheiten
Deutschland Nationale Regelungen wie oben beschrieben
Ausland (z.B. Luxemburg, USA) Mögliche Quellensteuer, Doppelbesteuerungsabkommen beachten

Sobald Ausschüttungen oder Gewinne ins Ausland fließen, empfiehlt sich eine genaue Prüfung der individuellen Situation und ggf. eine Rücksprache mit einem Steuerberater.

Unterschiede zwischen offenen und geschlossenen Immobilienfonds

3. Unterschiede zwischen offenen und geschlossenen Immobilienfonds

Vergleich der steuerlichen Besonderheiten und Auswirkungen unterschiedlicher Fondstypen für private Investoren

Für private Anleger ist es entscheidend, die steuerlichen Unterschiede zwischen offenen und geschlossenen Immobilienfonds zu kennen. Beide Fondsarten bieten Zugang zum Immobilienmarkt, unterscheiden sich jedoch in ihrer Struktur, Liquidität und insbesondere in der steuerlichen Behandlung der Erträge.

Offene Immobilienfonds

Offene Immobilienfonds investieren meist in verschiedene Gewerbeimmobilien wie Bürogebäude oder Einkaufszentren. Anleger können ihre Anteile grundsätzlich jederzeit zum Rücknahmepreis an die Fondsgesellschaft zurückgeben, was eine hohe Flexibilität bietet.

Steuerliche Aspekte bei offenen Fonds
Kriterium Offene Immobilienfonds
Laufende Erträge (z.B. Mieteinnahmen) Unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Soli/Kirchensteuer). Ein Teil der Erträge kann steuerfrei bleiben, wenn sie aus ausländischen Immobilien stammen (sog. Teilfreistellung).
Veräußerungsgewinne Ebenfalls mit Abgeltungsteuer belegt, wobei auch hier eine Teilfreistellung möglich ist.
Fondsbesteuerung Seit 2018 gelten neue Regelungen: Die Fondsebene wird besteuert, private Anleger erhalten pauschale Steuerfreistellungen (Teilfreistellungen).
Verfügbarkeit/Liquidität Anteile können regelmäßig gehandelt werden, Rückgabe jederzeit möglich (mit gesetzlichen Einschränkungen).

Geschlossene Immobilienfonds

Geschlossene Immobilienfonds investieren meist in einzelne Objekte oder Projekte. Anleger beteiligen sich für einen festen Zeitraum und können ihre Anteile während der Laufzeit oft nicht oder nur sehr eingeschränkt verkaufen.

Steuerliche Aspekte bei geschlossenen Fonds
Kriterium Geschlossene Immobilienfonds
Laufende Erträge (z.B. Mieteinnahmen) Werden als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung behandelt und mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Veräußerungsgewinne Können nach Ablauf von zehn Jahren steuerfrei sein („Spekulationsfrist“), sofern das Objekt im Privatvermögen gehalten wurde.
Fondsbesteuerung Anleger werden direkt als Mitunternehmer besteuert, was eine komplexere Steuererklärung zur Folge hat.
Verfügbarkeit/Liquidität Anteile sind während der Laufzeit kaum handelbar, Verkauf oft erst nach Ende der Fondslaufzeit möglich.

Gegenüberstellung: Offene vs. Geschlossene Immobilienfonds – Steuerliche Unterschiede auf einen Blick

Offene Immobilienfonds Geschlossene Immobilienfonds
Besteuerung laufender Erträge Abgeltungsteuer (25 %), Teilfreistellungen möglich Einkommensteuer nach persönlichem Satz, volle Versteuerung der Mieterträge
Besteuerung Veräußerungsgewinne Abgeltungsteuer, Teilfreistellungen möglich Spekulationsfrist: Nach 10 Jahren ggf. steuerfrei bei Privatvermögen
Beteiligungsform/-struktur Anteilseigner am Fondsvermögen (indirekt) (Mit-)Unternehmerische Beteiligung am Objekt (direkt)
Zugänglichkeit/Liquidität Regelmäßige Handelbarkeit, Rückgabe möglich* Lange Bindung, eingeschränkte Veräußerbarkeit während der Laufzeit

*Hinweis: Seit Einführung gesetzlicher Mindesthaltefristen kann die Rückgabe offener Fondsanteile zeitweise eingeschränkt sein.

4. Die Rolle der Abgeltungsteuer für private Anleger

Was ist die Abgeltungsteuer?

Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge, die in Deutschland seit 2009 gilt. Sie beträgt grundsätzlich 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Private Anleger müssen diese Steuer auf Zinserträge, Dividenden sowie Gewinne aus Wertpapierverkäufen zahlen.

Anwendung der Abgeltungsteuer auf Immobilienfonds

Immobilienfonds unterliegen besonderen steuerlichen Regelungen. Seit der Reform des Investmentsteuergesetzes im Jahr 2018 werden Erträge aus offenen und geschlossenen Immobilienfonds unterschiedlich behandelt. Für private Anleger bedeutet das:

Art des Ertrags Behandlung durch die Abgeltungsteuer
Ausschüttungen (z. B. Mieteinnahmen) Mit Abgeltungsteuer belegt, sofern sie nicht steuerfrei sind
Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen Abgeltungsteuerpflichtig, außer bei Altbeständen vor 2009 mit Bestandsschutz
Thesaurierte Erträge Ebenfalls abgeltungssteuerpflichtig, auch wenn keine tatsächliche Auszahlung erfolgt

Anwendung der Abgeltungsteuer auf REITs

Deutsche REITs (Real Estate Investment Trusts) sind börsennotierte Gesellschaften, die Immobilien halten und verwalten. Für private Investoren gelten folgende steuerliche Besonderheiten:

  • Dividenden: Ausschüttungen eines deutschen REIT unterliegen der Abgeltungsteuer.
  • Kursgewinne: Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von REIT-Anteilen werden ebenfalls mit der Abgeltungsteuer belegt.
  • Pauschbeträge: Der Sparerpauschbetrag (aktuell 1.000 € pro Person und Jahr) kann auf Kapitalerträge aus Immobilienfonds und REITs angerechnet werden.

Steuerliche Übersicht: Immobilienfonds vs. REITs für Privatanleger

Kriterium Immobilienfonds REITs
Ausschüttungen Abgeltungsteuerpflichtig (je nach Fondsstruktur unterschiedlich) Abgeltungsteuerpflichtig
Kursgewinne/Veräußerungen Abgeltungsteuerpflichtig (mit Ausnahmen für Altbestände) Abgeltungsteuerpflichtig
Pauschbetrag nutzbar? Ja, bis zu 1.000 € pro Person/Jahr Ja, bis zu 1.000 € pro Person/Jahr
Sonderregelungen? Spezielle Regeln für inländische/ausländische Fonds und Altbestände beachten Nicht relevant, da deutsche REITs steuerlich wie Aktien behandelt werden
Tipp für Privatanleger:

Bedenken Sie, dass Banken die Abgeltungsteuer meist automatisch einbehalten und an das Finanzamt abführen. Wenn Sie den Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft haben, können Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank einreichen.

5. Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und Optimierung

Überblick über legale Gestaltungsspielräume

Beim Investment in Immobilienfonds und REITs gibt es für private Investoren verschiedene steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Wer die bestehenden Regelungen kennt, kann seine Steuerlast gezielt optimieren. In Deutschland gelten klare Vorgaben, die jedoch durchaus Spielräume bieten. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Ansätze zur Steuergestaltung.

Relevante Steuern bei Immobilienfonds und REITs

Steuerart Betrifft Kurzbeschreibung
Abgeltungsteuer Erträge aus Fonds/REIT-Anteilen Pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen mit 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Einkommensteuer Sonderfälle (z.B. gewerbliche Einkünfte) Besteuerung nach persönlichem Steuersatz, insbesondere bei Überschreitung bestimmter Grenzen.
Spekulationssteuer Private Veräußerungsgewinne bei Direktanlagen Entfällt bei regulären Fonds/REITs, relevant bei direktem Immobilienverkauf innerhalb von zehn Jahren.

Tipps zur Optimierung der Steuerlast

Freibeträge und Freistellungsauftrag nutzen

Privatanleger können den Sparer-Pauschbetrag von aktuell 1.000 Euro pro Person (Stand 2024) jährlich ausschöpfen. Dafür sollte ein Freistellungsauftrag bei der depotführenden Bank gestellt werden, um Abgeltungsteuer erst oberhalb dieses Betrags zu zahlen.

Optimale Depotstruktur wählen

Diversifizieren Sie Ihr Portfolio bewusst zwischen thesaurierenden und ausschüttenden Fonds. Thesaurierende Fonds legen Gewinne automatisch wieder an – das verschiebt die Steuerbelastung auf einen späteren Zeitpunkt.

Beispiel: Unterschied Ausschüttend vs. Thesaurierend
Fondsart Steuerzeitpunkt Vorteil für Anleger
Ausschüttend Sofort bei Ausschüttung Laufende Liquidität, sofortige Nutzung des Freibetrags möglich.
Thesaurierend Bei Verkauf oder automatischer Wiederanlage der Erträge Zinseszinseffekt, Steueraufschub bis zum Verkauf.

Anrechenbare ausländische Quellensteuern berücksichtigen

Viele Immobilienfonds und REITs investieren international. Hier können auf Dividenden oder Zinsen aus dem Ausland Quellensteuern erhoben werden, die unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden können. Achten Sie darauf, entsprechende Nachweise Ihrer Bank oder des Fonds zu erhalten.

Verlustverrechnung gezielt einsetzen

Kapitale Verluste aus dem Verkauf von Fondsanteilen können mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden. Dies mindert Ihre Steuerlast im betreffenden Jahr. Prüfen Sie regelmäßig Ihr Depot auf realisierbare Verluste („Verlusttopf“).

Spezielle Tipps für REIT-Investments in Deutschland

  • Achten Sie auf die steuerliche Behandlung von Gewinnausschüttungen: REITs sind auf Unternehmensebene weitgehend steuerbefreit, Anleger versteuern nur die erhaltenen Ausschüttungen.
  • Nehmen Sie gegebenenfalls eine individuelle Steuerberatung in Anspruch, um alle Potenziale optimal auszuschöpfen – besonders wenn Sie größere Summen investieren oder grenzüberschreitend anlegen.
  • Nutzten Sie ggf. gemeinschaftliche Depots (z.B. Eheleute), um doppelte Freibeträge zu sichern.

6. Meldepflichten und steuerlicher Verwaltungsaufwand

Was bedeutet die Meldepflicht für private Investoren?

Wer als privater Investor in Immobilienfonds oder REITs investiert, muss bestimmte steuerliche Meldepflichten gegenüber dem deutschen Finanzamt erfüllen. Das betrifft sowohl Einkünfte aus laufenden Erträgen als auch aus Veräußerungsgewinnen. Besonders bei ausländischen Fonds ist besondere Sorgfalt gefragt, da hier zusätzliche Unterlagen benötigt werden können.

Notwendige Unterlagen für die Steuererklärung

Für die korrekte Deklaration Ihrer Einkünfte sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

Unterlage Zweck
Jahressteuerbescheinigung des Fonds/REITs Nachweis der ausgeschütteten und thesaurierten Erträge
Kontoauszüge & Transaktionsübersichten Beleg für Ein- und Auszahlungen sowie Käufe/Verkäufe
Steuerliche Informationen des Anbieters (z.B. Steuerstatus) Angabe zur steuerlichen Behandlung in Deutschland
Belege über gezahlte ausländische Quellensteuern Anrechnung auf die deutsche Einkommensteuer möglich
Relevante Verträge (Kauf-/Verkaufsunterlagen) Nachweis für Anschaffungskosten und Veräußerungserlöse

Umgang mit dem deutschen Finanzamt – praktische Hinweise

  • Einkünfte korrekt angeben: Alle Erträge aus Immobilienfonds und REITs müssen in der Anlage KAP (für Kapitalerträge) oder ggf. Anlage AUS (bei ausländischen Fonds) der Einkommensteuererklärung eingetragen werden.
  • Pauschale Besteuerung beachten: Bei bestimmten Fondsarten gelten Pauschalregelungen, z.B. Vorabpauschale bei Investmentfonds seit 2018.
  • Nichtveranlagungsbescheinigung prüfen: Wer geringe Gesamteinkünfte hat, kann eine NV-Bescheinigung beantragen und so Kapitalerträge steuerfrei erhalten.
  • Fristen einhalten: Die Abgabefrist für die Steuererklärung ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres. Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge.
  • Unterstützung durch Steuerberater: Bei komplexeren Sachverhalten empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater – besonders bei internationalen Investments.

Tipp: Elektronische Kommunikation mit dem Finanzamt nutzen!

Viele Prozesse laufen inzwischen digital ab. Mit „Mein ELSTER“ können Sie Ihre Steuererklärung bequem online einreichen und auch Nachweise digital hochladen. So sparen Sie Zeit und behalten stets den Überblick über Ihre Unterlagen.